Für Voranmeldungszeiträume ab 1/2008 wurde das Formular U 30 um die Kennzahlen
027 und 028 erweitert.
Abziehbare Vorsteuern im Zusammenhang mit KFZ und Gebäuden, die in
den Kennzahlen 060 und/oder 065 enthalten sind, sind zusätzlich in diesen neuen
Kennzahlen 027 (KFZ) bzw. 028 (Gebäude) einzutragen.
In der KZ 027 sind Vorsteuern betreffend Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten von KFZ (PKW und LKW lt. EKR 063 und 064) sowie Vorsteuern
aus laufenden Aufwendungen von KFZ (EKR 732 - 733 und 744 - 747) anzugeben.
In der KZ 028 sind Vorsteuern betreffend Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten von Gebäuden (Geschäfts- und Wohngebäude lt. EKR 030 - 037)
einschließlich diesbezüglich geleisteter Anzahlungen (EKR 070) und in Bau
befindlicher Gebäude (EKR 071) einzutragen.
Kennzahlen auf Seite 2 des
Formulars: